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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18 (https://dejure.org/2020,10608)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.02.2020 - 2 L 35/18 (https://dejure.org/2020,10608)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 2 L 35/18 (https://dejure.org/2020,10608)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzschuldner; Erschwernisbeitrag; Flächenbeitrag; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Heilung; Kalkulation; Kostendeckungsgebot; Mehrkosten; Satzung; Rücklage; Rückwirkung; Schuldnerwechsel; Umlage; Umlagesatzung; Umlageschuldner; Unterhaltungsverband; ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (29)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 44/13

    Erhebung von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; satzungsmäßige Regelung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 24. März 2015 - 2 L 44/13 - juris Rn. 41) bemesse sich der Vorteil des jeweiligen Nutznießers bei einem unterjährigen Wechsel anteilmäßig nach dem Zeitraum, in dem er das Recht am Grundstück innegehabt habe.

    Damit gelten für ihre Erhebung die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) entsprechend (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Dezember 2013 - 2 L 176/12 - juris Rn. 6 und Urteil des Senats vom 24. März 2015 - 2 L 44/13 - juris Rn. 35).

    Dabei fordert der Grundsatz der Bestimmtheit, dass der Normadressat ohne spezielle Rechtskenntnisse oder sonstige Kenntnisse allein aus der Satzung heraus erkennen kann, unter welchen Voraussetzungen er abgabenpflichtig sein soll (Urteil des Senats vom 24. März 2015 - 2 L 44/13 - juris Rn. 37 f.).

    Dieser ist dann Nutznießer der Vorteile, die danach durch Maßnahmen der Gewässerunterhaltung während des Veranlagungsjahrs entstehen (vgl. Beschluss des Senats vom 14. Juli 2008 - 2 L 296/07 - juris Rn. 7; Urteil des Senats vom 24. März 2015 - 2 L 44/13 - juris Rn. 40).

    Geht innerhalb des Kalenderjahres das Eigentum, das Erbbau- oder das Nutzungsrecht auf einen anderen über, ist der Vorteil des jeweiligen Nutznießers anteilig nach dem Zeitraum zu bemessen, in welchem er das Recht am Grundstück innehatte (Urteil des Senats vom 24. März 2015, a. a. O., Rn. 41).

    Die gerichtliche Kontrolle ist bei der Prüfung der zugrunde gelegten Ansätze zudem auf die Frage beschränkt, ob diese dem Grunde und der Höhe nach vertretbar sind (Urteil des Senats vom 24. März 2015 - 2 L 44/13 - juris Rn. 48 m.w.N.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - LVG 3/14

    Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Wassergesetzes teilweise

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18
    Sie beruht auf einem Urteil des Landesverfassungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. Juni 2015, mit dem das Gericht Art. 2 Nr. 17 (betrifft § 56 Abs. 1 WG LSA) des Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 21. März 2013 (GVBl. S 116) für unvereinbar mit Art. 87 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt erklärt hat, soweit er hinsichtlich der Verwaltungskosten keine Kostendeckungsregelung für die Aufgabe der vermittelnden Veranlagung enthielt (LVerfG LSA, Urteil vom 30. Juni 2015 - LVG 3/14 juris).

    Allerdings hat das Landesverfassungsgericht in seiner Entscheidung, mit der es das Fehlen einer Kostendeckungsregelung hinsichtlich der bei der Erhebung der Umlage entstehenden Verwaltungskosten beanstandet hat, ausgeführt, dass Gemeinden durch § 99 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KVG LSA verpflichtet seien, Entgelte zu erheben (Urteil vom 30. Juni 2015, a.a.O. Rn. 106).

    Auch § 99 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KVG LSA, auf den das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 30. Juni 2015 (a.a.O.) Bezug nimmt, bezweckt nicht den Schutz der Schuldner der dort genannten Entgelte.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17

    Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18
    Die Rechtsprechung des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt zum Beitragsrecht (OVG Magdeburg, Urteil vom 21. August 2018 - 4 K 221/15 - juris und Urteil vom 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 - juris) ist für die Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen nach § 56 WG LSA nicht anwendbar.(Rn.77).

    Zum Beitragsrecht vertritt jedoch der 4. Senat des erkennenden Gerichts die Auffassung, dass Beitragspflichtige auch durch die Festsetzung eines zu geringen Beitragssatzes in ihren Rechten verletzt werden können (OVG LSA, Urteil vom 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 - juris Rn. 72).

    Die Überschreitung eines - im Hinblick auf die Unwägbarkeiten einer Beitragskalkulation aus Praktikabilitätsgründen akzeptierten - "Sicherheitsabstands" von 20 % des höchstzulässigen aufwandsdeckenden Beitragssatzes habe eine Verletzung der Beitragserhebungspflicht zur Folge und führe zur Nichtigkeit des Beitragssatzes und damit zur Nichtigkeit der gesamten Beitragssatzung (OVG LSA, Urteil vom 21. August 2018 - 4 K 221/15 - juris Rn. 76 - 78 und Urteil vom 2. Oktober 2018, a.a.O. Rn. 59 - 61).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2017 - 2 M 63/17

    Heilung der Verbandssatzung eines Unterhaltungsverbandes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18
    Hierbei können nicht nur nichtige Satzungsbestimmungen rückwirkend durch gültige Bestimmungen ersetzt, sondern auch lückenhafte Regelungen rückwirkend vervollständigt werden (Beschluss des Senats vom 1. August 2017 - 2 M 63/17 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Es bedarf dann einer erneuten Beschlussfassung über die gesamte Satzung und einer entsprechenden Veröffentlichung dieser gesamten Satzung (Beschluss des Senats vom 1. August 2017, a.a.O. Rn. 9).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18
    Die Rechtsprechung des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt zum Beitragsrecht (OVG Magdeburg, Urteil vom 21. August 2018 - 4 K 221/15 - juris und Urteil vom 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 - juris) ist für die Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen nach § 56 WG LSA nicht anwendbar.(Rn.77).

    Die Überschreitung eines - im Hinblick auf die Unwägbarkeiten einer Beitragskalkulation aus Praktikabilitätsgründen akzeptierten - "Sicherheitsabstands" von 20 % des höchstzulässigen aufwandsdeckenden Beitragssatzes habe eine Verletzung der Beitragserhebungspflicht zur Folge und führe zur Nichtigkeit des Beitragssatzes und damit zur Nichtigkeit der gesamten Beitragssatzung (OVG LSA, Urteil vom 21. August 2018 - 4 K 221/15 - juris Rn. 76 - 78 und Urteil vom 2. Oktober 2018, a.a.O. Rn. 59 - 61).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2013 - 2 L 176/12

    Bestimmtheit einer Satzung betreffend die Umlage von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18
    Damit gelten für ihre Erhebung die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) entsprechend (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Dezember 2013 - 2 L 176/12 - juris Rn. 6 und Urteil des Senats vom 24. März 2015 - 2 L 44/13 - juris Rn. 35).

    Die Gemeinde hat die Wahl zwischen diesen Personen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 4. Juli 2011 - 2 L 46/10 - juris Rn. 6 und vom 5. Dezember 2013 - 2 L 176/12 - juris Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2018 - 12 N 29.18

    Festsetzung der nach Einzugsgebieten zu bestimmenden Verbandsgebietsgrenzen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18
    Eine unzulässige Vermögensbildung liegt auch dann vor, wenn sachlich nicht gerechtfertigte überhöhte Rücklagen gebildet oder aufrechterhalten werden (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 1. Oktober 2018 - OVG 12 N 29.18 - juris Rn. 10; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6/15 - juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.12

    Rettungsdienst; Gebühren; Berliner Feuerwehr; Rettungstransportwagen (RTW);

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18
    Prüfungsmaßstab für die Gültigkeit eines Gebührensatzes soll demnach die Frage sein, ob dieser mit den Bemessungsregelungen in Einklang steht und sich im Ergebnis als nicht überhöht erweist (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 30. Juni 2016 - OVG 1 B 2.12 - juris Rn. 188 f.; HessVGH, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 5 A 1471/15.Z - juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - 12 B 3.18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; Gewässerunterhaltungsumlage als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18
    Die Regelungen dienen vielmehr allein dazu, den an einem konkreten Verursacher festzumachenden zusätzlichen Unterhaltungsaufwand aus der Umlage nach dem Flächenmaßstab auszusondern, nicht aber dazu, eine Gebührenstaffelung anhand der jeweiligen örtlichen Verhältnisse vorzunehmen (so zur entsprechenden Regelung des BbgWG: OVG Bln-Bbg, Urteil vom 21. Juni 2018 - OVG 12 B 3.18 - juris Rn. 31).
  • VG Magdeburg, 20.02.2019 - 9 A 229/18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen - "Grundsteuer A"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18
    Ob diese Ausführungen so zu verstehen sind, dass die Gemeinden die Umlageschuldner seit dem Inkrafttreten der Neuregelung des § 56 Abs. 1 Satz 1 WG LSA durch das Gesetz vom 18. Dezember 2015 (auch) zu Verwaltungskosten heranziehen müssen und ob der Senat ggf. gemäß § 30 Abs. 1 LVerfGG LSA an diese Auffassung gebunden ist (vgl. hierzu VG Magdeburg, Urteil vom 20. Februar 2019 - 9 A 229/18 - juris Rn. 19), kann dahinstehen.
  • BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15

    Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2019 - 4 K 215/16

    Gebührenbedarfsberechnung einer Niederschlagswassergebührensatzung;

  • VG Halle, 28.01.2014 - 4 A 225/13

    Erhebung eines Gewässerunterhaltungsbeitrags durch Verbandssatzung

  • VG Magdeburg, 21.10.2009 - 9 A 136/08
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage;

  • VGH Hessen, 20.01.2016 - 5 A 1471/15

    Niederschlagswassergebühr

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2019 - 4 L 219/18

    Prüfung eines gegen die Beitragserhebungspflicht des § 6 Abs. 1 S. 1 KAG LSA

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2010 - 14a A 1820/09

    Vergnügungssteuerpflicht eines Geräteaufstellers; Pauschalierendes Abstellen auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 2 L 296/07

    Umlage des Gewässerunterhaltungsbeitrags

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2011 - 2 L 46/10

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; satzungsgemäße Bestimmung des

  • VG Minden, 11.02.2015 - 3 K 2397/14

    Regenwassergebühr

  • VGH Hessen, 28.11.2013 - 5 A 1925/13

    Wasser und Abwassergebühren

  • VG Schleswig, 07.03.2018 - 4 A 173/15

    Kalkulation von Abfallbeseitigungsgebühren; Darlegung und Ausgleich einer

  • VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10

    Rechtmäßigkeit der Spielapparatesteuer; Berechnung der Spielapparatesteuer;

  • VG Gelsenkirchen, 12.04.2011 - 13 L 1122/10

    Gebührenpflicht; Eigentumswechsel; Entstehung Gebührenpflicht; Gesamtschuldner;

  • VG Halle, 16.04.2015 - 4 A 63/14

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

  • VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

  • VG Köln, 09.03.2010 - 14 K 1033/08

    Erbengemeinschaft als Gebührenschuldner bei Schmutzwassergebühren und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.2015 - 6 C 10860/14

    Normenkontrolle; wiederkehrende Abwasserbeseitigungs- und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2022 - 2 L 14/20

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

    Damit gelten für ihre Erhebung die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) entsprechend (vgl. Urteil des Senats vom 27. Februar 2020 - 2 L 35/18 - juris Rn. 51, m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. Februar 2020, a.a.O., Rn. 55, m.w.N.) ist der Ortschaftsrat bei dem Erlass oder der Änderung einer Satzung zur Umlage des Gewässerunterhaltungsbeitrags nicht zu beteiligen, wenn alle Gemeindeteile, in denen Ortschaftsräte bestehen, von der Regelung in gleichem Maße berührt sind.

    Der höchstzulässige Beitragssatz für den Flächenbeitrag wird berechnet, indem die Gesamtkosten für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung um die Einnahmen, die Mehrkosten im Sinne des § 64 WG LSA und den auf den Erschwernisbeitrag im Sinne des § 55 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WG LSA entfallenden Anteil der Kosten vermindert und sodann durch die Beitragsfläche dividiert werden (zum Ganzen: Urteil des vom 27. Februar 2020, a.a.O., Rn. 82, m.w.N.).

    Im Übrigen entspricht es nicht einer sachgerechten Handhabung der gerichtlichen Kontrolle, Kalkulationen "ungefragt" einer Detailprüfung zu unterziehen (vgl. Urteil des Senats vom 27. Februar 2020, a.a.O., Rn. 84, m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke;

    Damit orientiert sich die Antragsgegnerin an der in finanziellen Dauerschuldverhältnissen üblichen monatlichen Berechnung und hält sich in einer von § 52 Abs. 3 Sätze 1 und 2 NStrG gedeckten und abgabenrechtlich zulässigen Pauschalierung (vgl. auch OVG LSA, Urteil vom 27.2.2020 - 2 L 35/18 - juris Rn. 68 m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 6.8.2010 - 14a A 1820/09 - juris Rn. 4).
  • VG Magdeburg, 12.04.2022 - 9 A 223/20

    Umlage von Beiträgen zur Gewässerunterhaltung

    Der Wortlaut der in § 4 Abs. 4 US 2020 insoweit enthaltenen Regelung entspricht einerseits dem Wortlaut der Regelung zum Ersatzschuldner, gegen den das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seiner Entscheidung vom 27.02.2020, - 2 L 35/18 -, juris, rechtliche Bedenken nicht erhoben hat.

    Denn die Beklagte ist dieser (reine Flächen-)Maßstab durch § 56 Abs. 1 Satz 2 WG LSA gesetzlich vorgegeben, der auch von der Rechtsprechung getragen wird (vgl. BVerwG, U. v. 11.07.2007- 9 C 1.07 - OVG LSA, U. v. 27.02.2020 - 2 L 35/18 -, beide juris).

    aa) In Bezug auf den Flächenanteil gilt jedoch, dass der jeweiligen Umlagesatz durch den Umlageschuldner im Wege des "Durchgriffs" auf die Kosten des Unterhaltungsverbandes unabhängig von der Bestandskraft des Beitragsbescheides gegenüber einer Gemeinde auch im Umlagestreit gerügt werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 11.07.2007- 9 C 1.07 - OVG LSA, U. v. 27.02.2020 - 2 L 35/18 -, beide juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2023 - 4 L 15/23

    Wertmäßiger Kostenbegriff bei der Ermittlung der Beiträge zum

    Deswegen führt die Umlage bei der Zweistufigkeit des Finanzierungssystems für die Wasserverbandslast, für die sich auch der hiesige Landesgesetzgeber entschieden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 -, juris Rn. 29) und bei der die Umlagepflichtigen gegen ihre Heranziehung auf zweiter Stufe Einwendungen im Sinne eines Einwendungsdurchgriffs auch betreffend die Heranziehung der Verbandsmitglieder auf erster Stufe erheben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 -, juris Rn. 39; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 2 L 50/07 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 4. Juli 2011 - 2 L 46/10 -, juris Rn. 11; Urteil vom 27. Februar 2020 - 2 L 35/18 -, juris Rn. 80; Urteil vom 11. August 2022 - 2 L 14/20 -, juris Rn. 58), nicht zum Entfallen der Klagebefugnis der Verbandsmitglieder.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2023 - 4 L 2/23

    Hinreichende Bestimmtheit des Verbandsgebietes eines

    Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des entsprechend geltenden (vgl. dazu Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Februar 2020 - 2 L 35/18 -, juris, Rdnr. 51, m.w.N.) Kommunalabgabengesetzes Sachsen-Anhalt dürfen Kommunalabgaben nur auf Grund einer Satzung erhoben werden, die im Bereich der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung dem übertragenen Wirkungskreis der an den Unterhaltungsverbänden mitwirkenden Gemeinden zuzuordnen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2012 - 2 L 55/11 -, juris, Rdnr. 31 ff.), weil die Aufgaben der Unterhaltungsverbände vollständig dem örtlichen Wirkungskreis der Gemeinden entzogen sind (vgl. LVerfG, Urteile vom 12. September 2006 - LVG 18/05 -, Rdnr. 32 f. und vom 30. Juni 2015 - LVG 3/14 -, juris, Rdnr. 66).
  • VG München, 14.07.2022 - M 10 K 20.3910

    Zweitwohnungsteuersatzung, Stufentarife, Änderung in linearen Tarif, kein

    Denn die Nichtigkeit einer Abgabesatzung kann nicht durch eine bloße Änderung der die Nichtigkeit verursachenden Regelung wirksam korrigiert werden, sondern es bedarf wegen fehlender Teilbarkeit des Regelungsgegenstands eines Neuerlasses der ungültigen Satzung insgesamt (st.Rspr. des BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2010 - juris Rn. 50; U.v. 16.11.2006 - 23 BV 06.2403 - juris Rn. 35, jeweils m.w.N.; a.A. jedenfalls zur rückwirkenden Heilung materiell-rechtlicher Mängel: OVG LSA, U.v. 27.2.2020 - 2 L 35/18 - juris Rn. 53; SächsOVG, U.v. 20.5.2019 - 5 A 100/16 - juris Rn. 43; ThürOVG, B.v. 15.2.2007 - 4 EO 432/03 - juris Rn. 11 ff.).
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